Datierung (Urkunde)

Der Begriff Datierung oder Datumszeile ist abgeleitet aus dem Lateinischen „datum“ (deutsch: „gegeben am“). Die Datierung von Urkunden gehört zu den historischen Hilfswissenschaften der Diplomatik und Chronologie. Sie befindet sich bei Privaturkunden (beispielsweise Notariatsinstrumenten) meist am Anfang des Dokuments, unmittelbar hinter der Invocatio, bei Königs-/Kaiser- und Papsturkunden im Eschatokoll. In der Datierung wird der Zeitpunkt der Urkundenausstellung oder der Rechtshandlung und der Ort benannt. Es können unterschiedliche Angaben für Actum (Rechtshandlung) und Datum (Aushändigung) vorkommen. In manchen Urkunden wird zudem noch der Datar (Aushändiger) angegeben.

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