Daueraufenthaltskarte (Deutschland)

Mit der Daueraufenthaltskarte weist der freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzt, also sogenannter Drittstaatsangehöriger ist, sein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland nach.

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