Christenverfolgungen im Römischen Reich

Als Christenverfolgungen im Römischen Reich wird eine Reihe von Maßnahmen zur Unterdrückung des Christentums im Römischen Reich bezeichnet. Sie vollzogen sich zunächst als spontane und lokal oder regional begrenzte, seit dem 3. Jahrhundert dann als kaiserlich angeordnete, gesamtstaatliche und systematische Maßnahmen, mit dem Ziel, die neue Religion in ihrem Wachstum aufzuhalten, sie bei der Integration in das römische Gesellschaftssystem zu hindern oder ihre Struktur dauerhaft zu zerschlagen.

Sie wandten sich gegen alle christlichen Gruppen, auch solche, die die Alte Kirche als Häresien ausgrenzte, etwa die Markioniten oder Gnostiker wie die alexandrinischen Karpokratianer. Sie endeten mit der Mailänder Vereinbarung von 313, spätestens mit der Anerkennung des Christentums als Staatsreligion durch Theodosius I. (380–391). Mit dem Edikt Cunctos populos erhob Theodosius I. das (römisch-alexandrinische) Christentum zur Staatsreligion.

Aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen Hintergründe unterscheiden sich die Christenverfolgungen im Römischen Reich von anderen Christenverfolgungen. Kontexte, Ursachen und Ausmaß sind umstritten.

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