Defektexemplar

Ein Defektexemplar bezeichnet ein im Herstellungsprozess fehlerhaft gewordenes Buch.

Dieses ist vom Mängelexemplar abzugrenzen, welches erst bei Lagerung oder Transport beschädigt wurde.

Defekte können u. a. sein

  • Schnittfehler: unbeschnittener oder fehlerhaft beschnittener Buchblock
  • falsches Kollationieren (Lagen in falscher Reihenfolge, doppelt/mehrfach oder fehlend)
  • Hefte in falscher Reihenfolge, doppelt/mehrfach oder fehlend
  • durch unsauberes Arbeiten zusammenklebende Seiten
  • Druckfehler (im technischen Sinne, nicht Rechtschreibfehler o. Ä.)
  • fehlerhafte Bindung (z. B. daraus resultierendes gewelltes Papier)

Nicht als Defektexemplar zu werten sind gewollte Umstände, wie etwa der Interimseinband.

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