Denkmalschutz in Hessen
Der Denkmalschutz in Hessen ist in Artikel 62 der Verfassung des Landes Hessen verankert und durch das Hessische Denkmalschutzgesetz im Einzelnen geregelt. Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Im Rahmen von Güterabwägungen stellt er einen öffentlichen Belang dar.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.