Deutsche Handelsflotte

Die deutsche Handelsflotte umfasst alle Handelsschiffe, die in das deutsche Schiffsregister eingetragen sind. Nur solche Seeschiffe gehören zur Handelsflotte, die klassifiziert sind und im Schiffsregister stehen. Die Hochseefischerei gehört nicht zur Handelsflotte. Der Seehandel die Kauffahrtei – und die Passagierschiffe betreiben Seeschifffahrt. Für die Handelsflotte wird im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht und Handelsrecht (und in der Statistik) auch der Begriff Handelsmarine verwendet. Der Verband Deutscher Reeder spricht von Deutscher Handelsflotte.

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