Deutsche Zentralverwaltung der Justiz

Die Deutsche Zentralverwaltung der Justiz (auch: Deutsche Justizverwaltung, Abk. „DJV“) war die von 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bestehende Vorläuferorganisation des Justizministeriums der Deutschen Demokratischen Republik. Sie sollte nach dem Zweiten Weltkrieg eine Neuordnung der Justiz einleiten, dafür sorgen, dass keine Funktionsträger des Nationalsozialismus Anwälte und Richter wurden, und ein Gerichtswesen mit sozialistischen Zügen nach Vorbild der Justiz der Sowjetunion anstreben.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.