Deutscher Filmpreis/Ehrenpreis
Bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises wird der Ehrenpreis für „herausragende Verdienste um den deutschen Film“ vergeben. Bis 1990 wurde der Preis noch als regulärer Preis in der Kategorie Langjähriges und hervorragendes Wirken im deutschen Film vergeben. Von 1996 bis 1998 wurde zusätzlich ein Preis an „ausländische Persönlichkeiten“ für deren Gesamtwerk vergeben. Seit 2000 wird jährlich nur noch eine Person ausgezeichnet.
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