Deutscher Reichsanzeiger
Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Reichstags veröffentlicht wurden. Ab 1875 wurden nach § 6 des Gesetzes über Markenschutz auch erstmals eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien täglich außer an Sonn- und Feiertagen.
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