Schulsystem in Deutschland
Das Schulsystem in Deutschland umfasst den primären und den sekundären Bildungsbereich, also Grundschulen (Klassen 1–4/6) und die Schulen der Sekundarstufen I und II. In den letzteren werden Schüler in unterschiedlichen Leistungsstufen und örtlich häufig getrennt je nach Bundesland in drei oder zwei verschiedenen Stufen (Gymnasium, 5–12/13, die anderen Stufen führen je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen, näheres siehe Gegliedertes Schulsystem), manchmal nach Leistungsstufen getrennt, aber gemeinsam unter einen Dach (kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule) oder ohne Leistungsstufen in einer Einheitsschule (integrative Gesamtschule). Im Unterschied zu den Schulsystemen vieler anderer Länder, in denen auch in der Sekundarstufe alle Schüler ungeachtet ihrer Leistungen dieselben Schulformen durchlaufen, besuchen die meisten Schüler in Deutschland ein gegliedertes Schulsystem.
Über die allgemeinbildenden Schulen hinaus umfasst das Schulsystem in Deutschland auch berufsbildende Schulen. Die Sekundarstufe ist ferner organisatorisch getrennt in Sekundarschulen für Jugendliche und für Erwachsene als Tages- oder Abendschule neben dem Beruf (zweiter Bildungsweg). Es bestehen Schulen für Sonderpädagogik. Frühkindliche Bildungseinrichtungen sind in Deutschland hingegen nicht dem Schulsystem, sondern den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet.
In Deutschland besteht kein staatliches Schulmonopol (Bildungspluralismus). Neben staatlichen und kommunalen Schulen (Schule in öffentlicher Trägerschaft), ist das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) gewährleistet. Dadurch wird dem Elterninteresse und Interesse des Kindes an alternativen pädagogischen Konzepte, anderen Lehrmethoden, Lehrinhalten oder Erziehungszielen, oder einer religiösen/weltanschaulichen Prägung Rechnung getragen.
In Deutschland besteht für junge Menschen Schulpflicht.