Kolorektales Karzinom

Als Darmkrebs oder Darmkarzinom bezeichnet man alle bösartigen (malignen) Tumoren (Neubildungen) des Darmes. Die kolorektalen Karzinome, das sind die Karzinome des Dickdarms (Dickdarmkarzinome) bzw. des Grimmdarms (Kolonkarzinome) und des Mastdarms (Rektumkarzinome), machen dabei mehr als 95 % der bösartigen Darmtumoren aus.

Klassifikation nach ICD-10
C18.0 Zäkumkarzinom
C18.1 Appendixkarzinom
C18.2 Karzinom des Colon ascendens
C18.3 Karzinom der rechten Colonflexur
C18.4 Karzinom des Colon transversum
C18.5 Karzinom der linken Colonflexur
C18.6 Karzinom des Colon descendens
C18.7 Karzinom des Colon sigmoideum
C19 Karzinom des rektosigmoidalen Übergangs
C20 Karzinom des Rektums
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Darmkrebs ist in Deutschland bei Männern die dritthäufigste, bei Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung, an der mehr als fünf Prozent aller Deutschen im Laufe ihres Lebens erkranken. Kolorektale Karzinome verursachen zunächst sehr selten Symptome, sie entstehen fast immer aus anfangs gutartigen Darmpolypen. Die Heilungschancen durch Operation und Chemotherapie mit 5-Jahres-Überlebensrate bei ca. 60 % im Mittel hängen entscheidend vom Krankheitsstadium ab, in dem der Darmkrebs entdeckt wird. Die Krankenkassen übernehmen in Deutschland für alle männlichen Versicherten ab dem 50. und für alle weiblichen Versicherten ab dem 55. Lebensjahr im Abstand von jeweils mindestens zehn Jahren die Kosten einer Darmspiegelung („Vorsorge-Koloskopie“), um durch Entfernung etwaiger Polypen dem kolorektalen Karzinom vorzubeugen. Die Wartezeit von zehn Jahren bezieht sich nur auf Patienten mit unauffälligem Ergebnis und Beschwerdefreiheit.

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