Diebstahl (Österreich)
In der Österreichischen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl eine Straftat gegen das Eigentum nach § 127 StGB. Da der Wortlaut weitgehend mit dem des deutschen StGB übereinstimmt, gelten die dort zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen angestellten Überlegungen auch für das österreichische Strafrecht.
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