Dienstordnung (Sozialversicherung)
Eine Dienstordnung (DO) ist bei den deutschen Sozialversicherungsträgern Grundlage einer – auslaufenden – besonderen Form des Arbeitsverhältnisses. Die einer Dienstordnung unterstehenden Angestellten (Dienstordnungsangestellte; DO-Angestellte) stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, dem Dienstordnungsverhältnis, auf das jedoch aufgrund eines Arbeitsvertrages Grundsätze des Beamtenrechts Anwendung finden wie Besoldung, Beihilfe und Pension. DO-Angestellte sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das Dienstordnungsrecht wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Sozialversicherungsträger konzipiert und ist autonomes Satzungsrecht.
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