Dienstränge der Deutschen Reichsbahn
Seit Beginn bis zum Jahre 1991 war der Dienstrang bei der Deutschen Reichsbahn ein fester Bestandteil im Dienstverhältnis des Eisenbahners, ob als Beamter oder als Angestellter. Jeder Eisenbahner war im dienstlichen Verkehr verpflichtet und außerdienstlich berechtigt, den verliehenen Dienstrang zu führen. Der Dienstrang wurde mit einer Urkunde verliehen, dabei wurde die erstmalige Verleihung als Attestierung, jede weitere als Beförderung bezeichnet.
Die Pflicht zum Führen im Dienst wurde bei der Deutschen Reichsbahn 1991 abgeschafft.
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