Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit liegt im deutschen Dienstrecht vor, wenn ein Beamter, Soldat oder Richter wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Steht die Person in einem Dienstverhältnis auf Lebenszeit, ist sie in den Ruhestand zu versetzen und erhält Versorgung. Die gesetzlichen Regelungen richten sich nach der Statusgruppe (Beamter, Soldat, Richter) und dem Dienstherrn (Bund, Länder, Gemeinden).
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