Dinglicher Arrest
Der dingliche Arrest ist ein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Dazu kann Vermögen der anderen Streitpartei beschlagnahmt werden, indem Sachen oder Rechte gemäß § 930 ZPO gepfändet werden oder bei Grundstücken gemäß § 932 ZPO eine Sicherungshypothek eingetragen wird. Der vorläufige Rechtsschutz kann zu einem Zeitpunkt beantragt werden, zu dem noch kein Vollstreckungstitel vorliegt, wenn zu befürchten ist, dass ohne seine Anordnung die Vollstreckung des Titels vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
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