Diplom-Finanzwirt (FH)
Den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) (in Niedersachsen: Diplom-Finanzwirt (StAk)) kann man an den öffentlichen Verwaltungsfachhochschulen bzw. den Fachhochschulen für Finanzen der einzelnen Bundesländer (in Niedersachsen: Steuerakademie – StAk) oder im Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes erwerben. Entscheidend ist dabei die Ressortzuordnung zum jeweiligen Finanzministerium. Entsprechend erfolgt überwiegend die Ausbildung im Bereich der Finanzverwaltung. Früher wurde an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen auch der staatliche Diplomgrad Diplom-Finanzwirt ohne Zusatz vergeben.
Die Bundeszollverwaltung (Zoll) bildet an der o. g. Hochschule des Bundes am Standort Münster Diplom Finanzwirte für den gehobenen Dienst in der Zollverwaltung aus. Auch hier handelt es sich um ein Duales Studium. Die spätere Verwendung (Eingangsamt A9 BBesG) ist in allen Zuständigkeitsbereichen der Zollverwaltung möglich, wie z. B. als Sachbearbeiter im Innendienst, oder im Außendienst.