Diplom-Jurist
Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.