Auswärtiger Dienst
Völkerrechtssubjekte, in der Regel Staaten und auch Internationale Organisationen, bedienen sich zur Pflege ihrer zwischenstaatlichen Beziehungen etwa seit dem 18. Jahrhundert diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland, um ihre Interessen im Gastland nach den Regeln des Völkerrechts durchzusetzen. Das an die Vertretungen im Ausland entsandte Personal bildet mit den Bediensteten des Außenministeriums im Heimatstaat den Auswärtigen Dienst des entsendenden Landes.
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