Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
Die Verfassung des Kantons Basel-Landschaft beschreibt die rechtliche Grundordnung des Schweizer Kantons Basel-Landschaft. Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats- und Verwaltungsrechts. Die heute gültige Verfassung datiert vom 17. Mai 1984 und trat am 1. Januar 1987 in Kraft.
Nach der Basler Kantonstrennung im Jahr 1832 spielte das neu entstandene Staatswesen eine führende Rolle bei der Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz, konkret beim Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und bei der Konkretisierung der Volkssouveränität. Basel-Landschaft führte mit seiner ersten Kantonsverfassung als zweiter Kanton überhaupt (nach St. Gallen im Jahr zuvor) das Volksveto ein. Obwohl sich das Veto in seiner Ausgestaltung von demjenigen in St. Gallen unterschied, entfaltete es während der Regeneration für die Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz eine grosse Wirkung. Mit dem Veto und besonders mit dem 1863 an seiner Stelle eingeführten obligatorischen Referendum besass Basel-Landschaft eine eigentliche Vorreiterrolle. Kein anderer Kanton kannte damals eine derartige Vielfalt direktdemokratischer Rechte.