Direktversicherung

Eine Direktversicherung (auch: Firmendirektversicherung, abgekürzt oft FID) ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebene. Die Direktversicherung ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.

Die Direktversicherung ist einer Pensionskasse sehr ähnlich, der Unterschied erschließt sich im Wesentlichen historisch: Im Gegensatz zu Direktversicherungen waren Pensionskassen bis 2002 großbetriebsinterne Einrichtungen.

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