Direktzahlung

Direktzahlungen sind direkte Geldzahlungen des Staates an die Landwirte mit dem Ziel, sie an der allgemeinen Wohlstands- und Einkommensentwicklung teilnehmen zu lassen, wie es beispielsweise so im deutschen Landwirtschaftsgesetz definiert ist. Sie lösten erzeugungsabhängige Subventionen ab, nachdem in der Uruguay-Runde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen deren Abschaffung beschlossen worden war.

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