Direktzusage
Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine arbeitsrechtlich bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Todesfallleistung) zu zahlen. Hierzu erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen. Die Direktzusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
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