Dispositionelle Eigenschaft
Als dispositionelle Eigenschaft (Disposition) bezeichnet man insbesondere in der Ontologie und Wissenschaftstheorie die Möglichkeit oder das Vermögen eines Gegenstandes (einschließlich eines Menschen), sich in einer bestimmten Weise zu verhalten. Meint man nur dauerhaftere, spezifische oder angeborene Dispositionen, spricht man auch von Anlage, Veranlagung, Tendenz oder Neigung.
Auf Dispositionen beziehen sich dispositionale Ausdrücke, dispositionale Prädikate oder Dispositionsbegriffe. Der Gegenbegriff zum Dispositionsbegriff ist der Beobachtungsbegriff.
Beispielsweise lässt sich die Eigenschaft „zerbrechlich“ analysieren als Veranlagung eines Objekts, zu zerbrechen, wenn es relativ geringer Krafteinwirkung ausgesetzt ist. In der jüngeren systematischen Philosophie wurde für die Bearbeitung unterschiedlichster Probleme eine Verwendung des Dispositionsbegriffs vorgeschlagen, darunter Erklärungen menschlichen Verhaltens und Denkens oder angenommene Eigenschaften wie Farben, ästhetische oder Wert-Eigenschaften. Umstritten ist neben der Tauglichkeit derartiger Analysen im Einzelnen u. a., wie der Begriff einer Disposition überhaupt zu analysieren und von anderen Klassen von Eigenschaften zu unterscheiden ist; wie sich Dispositionen zu ihrer materiellen Basis (etwa der Atomstruktur einer zerbrechlichen Vase) verhalten, ob sie etwa durchgängig darauf reduzierbar sind oder es auch ontologisch unabhängige Dispositionen gibt, die ggf. selbständig kausal wirksam sind; ob Dispositionen überhaupt oder gar vollständig je intrinsische Eigenschaften sind.