Domaine royal
In Frankreich war die Entwicklung der Krondomäne, der Domaine royal, aus kleinen Anfängen bis zu der Zeit, in der fast das ganze Königreich dazu gehörte, das entscheidende Mittel der politischen Einigung des Landes bis hin zur Durchsetzung des Absolutismus und des Zentralismus im 17. Jahrhundert.
Frankreich als Staat war seit ihrer Begründung im 10. Jahrhundert vereinigt, bestand jedoch aus vielen Lehenswesen (fiefs mouvant de la couronne) die dem Adel und den königlichen Verwandten zustanden. Obwohl nicht Teil der Domaine royal, waren diese Lehenswesen ein integraler Bestandteil des Königreichs Frankreich.
Mit der Thronbesteigung Heinrichs IV. 1589 unterstand erstmals das ganze Königreich Frankreich (alle Lehenswesen und Personalunion mit Niedernavarra) einem gemeinsamen Herrscher. Damit fielen Teile seiner persönlichen Domäne an die Domaine royal, die gleichwohl als solche fortbestand. König Heinrich IV. gliederte um 1607 fast alle seine südwestfranzösischen Besitzungen de jure der Domaine royal an (u. a. das Herzogtum Albret, die Grafschaften Armagnac, Bigorre und Foix). Ausnahmen bildeten das Béarn und das Königreich Navarra (eigentlich Niedernavarra), welche weiterbestanden.
Erst durch seinen Sohn Ludwig XIII. von Frankreich (und II. von Navarra) wurden die beiden Fürstentümer 1620 vereint und zum Teil der Krondomäne. Seitdem war Domaine royal identisch mit dem Königreich Frankreich.
Erst mit der Französischen Revolution und dem Dekret vom 21. November 1790 wurde die Krondomäne aufgelöst und in die republikanische Domaine national überführt.