Drittschadensliquidation

Die Drittschadensliquidation bezeichnet das Korrekturmodell eines in mehreren Fallkonstellationen auftretenden juristischen Problems im deutschen Recht des Schadensersatzes. Die Drittschadensliquidation bezweckt den Ausgleich einer aus dem Blickwinkel des Schädigers gesehen zufälligen Schadensverlagerung auf einen Dritten. Das kalkulierbare Risiko des Schädigers wird nicht erhöht, denn er haftet, wo er eine Haftung zu erwarten hatte. Aufgrund der Schadensverlagerung auf ihn erhält der geschädigte Dritte nun einen Liquidationsanspruch, wohingegen der aus der Rechtsbeziehung zum Schädiger Anspruchsberechtigte mangels eines bei ihm eingetretenen Schadens selbigen fallenlässt.

Ohne diese Konstruktion müsste der Schädiger weder dem Anspruchsinhaber noch dem Geschädigten den Schaden ersetzen, da der Anspruchsinhaber keinen Schaden hat und der Geschädigte gegen den Schädiger keinen Anspruch. Da dieses Ergebnis als unbillig gewertet wird, bedarf es der Korrektur durch die Drittschadensliquidation. Die Drittschadensliquidation ist damit eine Ausnahme zum Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse.

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