Brückendurchfahrtshöhe

Die Brückendurchfahrtshöhe, oft auch nur Durchfahrtshöhe, ist ein im Straßenverkehr und in der Schifffahrt, insbesondere auf Binnenwasserstraßen, verwendeter Begriff, der die nach den bestehenden deutschen Vorschriften maximal zulässige Fahrzeughöhe zur Durchfahrt von Brücken oder anderen baulichen Einrichtungen an oder über dem Verkehrsweg für Straßenfahrzeuge bzw. Wasserfahrzeuge bezeichnet. Die Durchfahrtshöhe berücksichtigt regelmäßig einen Sicherheitsabstand zur Unterkante des Bauwerks und ist deshalb niedriger als die tatsächliche lichte Höhe. International und selbst im europäischen Raum, ist dies nicht einheitlich.

Für den Betrieb im Schienenverkehr spielt diese Maßangabe keine Rolle, da dort für alle Fahrzeuge jederzeit, auf der freien Strecke wie unter Brücken und in Tunneln, das bahnseitige Lichtraumprofil eingehalten werden muss.

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