E-Justice

E-Justice (Bestandteil von E-Administration/E-Government) ist der europäische Oberbegriff für elektronisch abgewickelte Abläufe des Gerichtswesens. Dazu zählt auch der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden auf der einen Seite sowie Parteivertretern (Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern etc.), Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite.

E-Government

    Demokratie

  Partizipation

    E-Demokratie

  E-Partizipation

E-Administration
für Exekutive, Legislative, Judikative, Verwaltung und Bürger, Einwohner, Organi­sationen, Unternehmen
(e-service public) ein­schliesslich:

Elektronische Stimmabgabe

ICT-Systeme

Die Einführung des ERV ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Kommunikation werden auch elektronische Register- und Aktenauskünfte sowie elektronische Aktenführung vom Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs erfasst. Teilweise übernehmen auch allgemeine E-Administration/E-Government-Lösungen ähnliche Aufgaben.

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