E-Staub
Als E-Staub wird in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Masseanteil des Staubs bezeichnet, dessen Partikel so klein sind, dass sie beim Einatmen über die Atemwege aufgenommen werden können. Synonym werden statt E-Staub auch die Begriffe einatembarer Staub, E-Fraktion, einatembare Fraktion oder einatembare Staubfraktion verwendet. Der Begriff E-Staub ist der gebräuchlichere und wird gleichermaßen u. a. von staatlichen Stellen wie BAuA, der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Arbeitsschutzinstitutionen wie IFA, und Berufsgenossenschaften wie BGBau verwendet. In der GESTIS-Stoffdatenbank wird auch noch der Ausdruck einatembarer Aerosolanteil genutzt. Der E-Staub ist im Wesentlichen identisch mit der früheren Bezeichnung Gesamtstaub. In der Schweiz wird der Begriff einatembarer Staub verwendet.