E10 (Kraftstoff)

E10 ist ein Ottokraftstoff, der einen Anteil zwischen 5 und 10 % Bioethanol enthält. Die Beimischung von Bioethanol in fossilen Ottokraftstoff dient der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Biokraftstoff-Quote und soll den Verbrauch fossiler Energie und CO2-Emissionen reduzieren.

Er wurde seit Januar 2011 in Deutschland schrittweise im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) eingeführt. Diese Richtlinie hob die Richtlinie 2003/30/EG (Biokraftstoffrichtlinie) vom 8. Mai 2003 auf.

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