Standardrente
Die Standardrente (oft auch Eckrente genannt) ist – gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – eine Regelaltersrente mit genau 45 Entgeltpunkten. Sie ist eine im Rentenrecht verwendete Rechengröße. Sie wird dazu verwendet, das Standardrentenniveau sowie den Nachhaltigkeitsfaktor zu berechnen. Ausgezahlt werden Renten jedoch nur nach Abzug des Eigenbeitrags der Rentner zur KVdR und PVdR, daher wird die daraus resultierende verfügbare Eckrente hier dargestellt.
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