Edictum perpetuum

Als Edikt bezeichnet man im römischen Recht das Rechtsschutzprogramm eines bestimmten Amtsträgers, insbesondere des Prätors. Der Begriff edictum perpetuum (dauerhafte Bekanntmachung) wird in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet: In der heutigen Forschung ist damit zumeist die konsolidierte, endgültige Fassung des prätorischen Edikts gemeint, die der hochklassische Jurist Julian dem Edikt um das Jahr 130 n. Chr. gegeben hat. Dieses wird auch manchmal als Ewiges Edikt übersetzt. In einem älteren Verständnis des Begriffs verweist edictum perpetuum lediglich darauf, dass das Edikt den Rechtsschutz für die (einjährige) Dauer der magistratischen Amtszeit festlegte (Daueredikt).

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