Effektivsteuersatz

Der Effektivsteuersatz ist bei juristischen Personen definiert als Quotient aus der tatsächlichen Steuerlast und dem Unternehmensertrag vor Steuern. Bei natürlichen Personen kann der effektive Steuersatz als Verhältnis des Steuerbetrages in der Einkommensteuer zum Bruttoeinkommen definiert werden.

Statt der nominalen, durch den Steuertarif bestimmten Steuerbelastung, die sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt, soll so die wirtschaftliche Steuerbelastung von Handlungsalternativen als steuerbedingte Reduktion von ökonomischen Zielgrößen in Form eines Prozentsatzes bestimmt werden. Tarif-, Bemessungsgrundlagen- und Zeiteffekte der Besteuerungsalternativen werden so auf eine Zahl reduziert.

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