Eheähnliche Gemeinschaft

Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zu- und Aberkennung öffentlicher Leistungen für diejenigen Personen benutzt wird, auf welche die Definitionsmerkmale der eheähnlichen Gemeinschaft zutreffen. Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder „Ehe ohne Trauschein“ und beschreibt das Zusammenleben von (in der Regel zwei) Menschen (je nach Staat auch gleichen Geschlechts) nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch formal verheiratet sind. In der Schweiz ist auch der Begriff Konkubinat üblich, in Österreich lautet der Rechtsbegriff allgemein auf Nichteheliche Lebensgemeinschaft (NEL), unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten. Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wird in Deutschland auch der Begriff lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft (siehe Lebenspartnerschaftsgesetz) benutzt; infolge der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2017 erscheint der Begriff aber überflüssig.

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