Ehe im Hinduismus
In Indien unterliegt das Familien- und Eherecht der Religionszugehörigkeit. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die hinduistische Ehe sind im Hindu Marriage Act von 1955 festgehalten. In mancher Hinsicht wird ausdrücklich Bezug genommen auf hinduistische Traditionen und Rituale (Saptapadi). In etlichen Aspekten beinhalten die heutigen Gesetze eine deutliche Abkehr von traditionellen Wertvorstellungen des klassischen Hindu-Rechts.
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