Eherecht der katholischen Kirche
Das Eherecht der katholischen Kirche umfasst alle Regelungen des kanonischen Rechts zum Zustandekommen und zu den Rechtswirkungen einer Ehe. Es geht davon aus, dass die Ehe eine von Gott gewollte natürliche Einrichtung (Institution) zwischen einem Mann und einer Frau ist. Die Ehe ist nach Lehre der katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen ein von Jesus Christus eingesetztes Sakrament.
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