Eichmann-Prozess

Als Eichmann-Prozess wird das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen deutschen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann bezeichnet, in dem dieser vor dem Jerusalemer Bezirksgericht zwischen dem 11. April und 15. Dezember 1961 für den millionenfachen Mord an Juden zur Verantwortung gezogen wurde. Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang.

Der Prozess erregte große internationale Aufmerksamkeit und wird bis heute kontrovers diskutiert. Bekannt sind die in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangenen Äußerungen von Hannah Arendt, die in ihrer Publikation Eichmann in Jerusalem von der „Banalität des Bösen“ sprach.

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