Eidgenössische Abschiede
Eidgenössische Abschiede waren Abschiede (französisch recès, départ), die den Gesandten der Tagsatzung der Alten Eidgenossenschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis zur Gründung des Bundesstaates 1848 am Ende der Tagsatzung oder Konferenz ausgehändigt wurden, woher der Begriff stammt. Die Abschiede der alten Eidgenossenschaft hatten keine Gesetzeskraft oder Zwangsgewalt. Sie dienten den Abgeordneten dazu, ihren Regierungen den Inhalt der Beratungen zu übermitteln. Ähnliche Memoranden bestanden bei den Drei Bünden, den Walliser Zehnden und beim Reichstag.
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