Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt nach deutschem Recht eine Organisationsform eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage von Gemeinde- bzw. Kreisordnungen in den deutschen Bundesländern. Das entsprechende Pendant auf Landesebene ist der Landesbetrieb.

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