Eigentumssicherung
Der Begriff Eigentumssicherung bezeichnet Maßnahmen, die das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) einer juristischen oder natürlichen Person schützt. Die Eigentumssicherung kann sowohl hoheitsrechtlich durch die Polizei oder Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft erfolgen, als auch durch die juristische oder natürliche Person selbst. Ziel der Eigentumssicherung ist die Verhinderung, dass Unberechtigte in den (dauerhaften) Besitz des Eigentums gelangen können.
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