Eilzuständigkeit
Eine Eilzuständigkeit (auch Eilkompetenz) ist ein Unterfall der behördlichen oder gerichtlichen Zuständigkeit. Zuständigkeiten regeln, wann ein öffentlicher Entscheidungsträger handeln darf. Es handelt sich also um eine Frage des formellen Rechts. Hiervon zu unterscheiden ist die materiell-rechtliche Frage, unter welchen Bedingungen eine Gefahr im Verzug vorliegt.
Eilzuständigkeiten finden sich dabei sowohl im allgemeinen wie besonderen Verwaltungsrecht (z. B. im Polizeirecht) sowie im Strafverfahrensrecht. Eine Eilzuständigkeit regelt die behördlichen bzw. gerichtlichen Kompetenzen, wenn in einer dringlichen Angelegenheit der (originär) berufene Entscheidungsträger nicht handelt bzw. nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Diese Ausnahmekompetenzen finden sich sowohl bei der sachlichen wie auch der örtlichen Zuständigkeit. Es geht hier also um Rechtsfragen aus dem Öffentlichen Recht, nicht um die Rechtsverfolgung Privater.