Eingetragener Kaufmann
Die Bezeichnung eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau (auch Einzelkaufmann bzw. -frau) gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Abkürzungen für Einzelkaufleute sind insbesondere e. K., e. Kfm. oder e. Kfr. (§ 19 HGB).
Damit findet auf die Geschäfte des eingetragenen Kaufmanns das Handelsgesetzbuch Anwendung. Für ihn gelten beispielsweise die Regeln über Handelsbräuche, wie die Rügepflicht (§ 377 HGB) oder die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Der eingetragene Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 HGB).
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