Getrennte Bestattung
Die getrennte Bestattung ist eine Form der Teilbestattung, bei der die Bestattung der inneren Organe getrennt vom übrigen Körper erfolgt. Besonders der separaten Herzbestattung kam bis in die Neuzeit eine große Bedeutung zu.
Die getrennte Bestattung eines Leichnams, die auch als Herzbestattung bezeichnet wird, wurde im Laufe der Geschichte aus unterschiedlichen Motiven praktiziert. Dazu gehörten das Memorialwesen betreffende Vorstellungen ebenso wie Zielsetzungen der Repräsentation. Aber auch praktische Gründe der Leichenkonservierung oder des Leichentransports spielten eine wichtige Rolle wie z. B. bei Begräbnissen von verstorbenen Gesandten am Immerwährenden Reichstag in Regensburg, nach deren Tod zumindest das Herz am eventuell weit entfernten Heimatort begraben werden sollte, während der Körper in Regensburg auf dem Friedhof der Gesandten hinter der Dreieinigkeitskirche verblieb.
Im Mittelalter und in der Neuzeit wurden getrennte Bestattungen in erster Linie bei hochgestellten Verstorbenen des geistlichen Standes und der weltlichen Stände vorgenommen, wie z. B. im Fall des Begräbnisses von Karl Theodor von Dalberg, des weithin bekannten Reichsfreiherren, der sowohl ein geistlicher Fürst war, aber daneben auch als weltlicher Fürst im Fürstentum Regensburg fungierte. Weitere Beispiele finden sich auch in anderen Fällen von Päpsten und Bischöfen, Monarchen und bedeutenden Adeligen, Künstlern und Literaten.