Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA, EAP) gem. der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist in Deutschland ein Unternehmensservice, der Dienstleistern als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung steht. Der Einheitliche Ansprechpartner vereinfacht und beschleunigt Behördengänge für Dienstleister erheblich, indem seine Inanspruchnahme alle dienstleistungsrichtlinienrelevanten Behördengänge ersetzt. Der Einheitliche Ansprechpartner steht seit dem 28. Dezember 2009, dem Ende der Umsetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie, zur Verfügung.
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