Einjährig-Freiwilliger
Einjährig-Freiwillige (EF) waren (zuerst in Preußen eingeführte) Wehrpflichtige mit höherem Schulabschluss (Obersekundareife), die nach freiwilliger Meldung einen Wehrdienst in einem Truppenteil ihrer Wahl als Präsenzdienst ableisteten. Nach Abschluss der Grundausbildung konnten sie Offizier der Reserve werden.
Einjährig-Freiwillige, die zwar die Eignung zum Unteroffizier nachgewiesen hatten, aber durch die Offiziersprüfung gefallen waren, beendeten ihre Laufbahn in einem Unteroffiziersdienstgrad. In Ländern wie Preußen galt das auch für jene Selbsteinkleider, die zwar die materiellen Voraussetzungen für ein standesgemäßes Leben als Reserveoffizier erfüllten, jedoch als sozial nicht ebenbürtig galten und darum bei der Kooptation bzw. Offizierwahl scheiterten. Dazu zählten in Preußen häufig Juden, Kleingewerbetreibende, und, eingeschränkt, auch Volksschullehrer.
Die Möglichkeit zum Dienst als Freiwilliger in den Jägerdetachements, die sich selbst einkleiden und beköstigen konnten, wurde erstmals aufgrund eines Vorschlags von Gerhard von Scharnhorst im Februar 1813 (Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Preußen) für Besitz- und Bildungsbürger eingeführt. Nach diesem preußischen Vorbild (s. u.) folgte 1868 die Einführung im Heer Österreich-Ungarns, der Armee Bayerns und schließlich nach der deutschen Reichsgründung 1871 im Deutschen Reich. Das Königreich Italien, die Republik Frankreich und das Russische Reich hatten ähnliche Regelungen.
Aus den Reihen der Einjährig-Freiwilligen rekrutiert das österreichische Bundesheer noch heute seine Reserveoffiziere und nutzt diesen Dienst als Möglichkeit, Kandidaten zu überprüfen, ob sie für den Fachhochschulstudiengang „Militärische Führung“ auf der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt geeignet sind.