Einkommenssteuer (Schweiz)
Die Einkommenssteuer in der Schweiz wird von natürlichen Personen erhoben und erfasst das ganze Einkommen. Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Es handelt sich um eine direkte Steuer, die nach dem Bruttoprinzip erhoben wird. Die Regelungen zur Einkommenssteuer sind ein wesentlicher Teil des Steuerrechts der Schweiz.
Erhoben wird sie dreimal, jeweils getrennt vom Bund, von den Kantonen und Gemeinden. Der Bund erhebt sie in Form der direkten Bundessteuer, die Kantone unter dem Begriff «Staatssteuer» nach ihren jeweils geltenden Steuergesetzen. Die Gemeinden erheben eine «Gemeindesteuer», indem sie einen Steuerfuss in Prozent festlegen, der auf die einfache Steuer des jeweiligen Kantons bezogen ist.