Einsatzbefehl (Feuerwehr)

Der Befehl ist bei der Feuerwehr die Anordnung eines Einheitsführers oder Einsatzleiters an die Einsatzkräfte, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Schadensbegrenzung auszuführen. Als Teil des Führungsvorgangs wird durch den Befehl der Entschluss in die Tat umgesetzt. Befehle werden mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Die Befehlsgebung erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und fachlicher Kompetenz von der Führungskraft. Für deutsche Feuerwehren ist der Befehl einheitlich in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 beschrieben.

Wie der militärische Befehl ist auch bei der Feuerwehr der Befehl an keine besondere Form gebunden. Beispielsweise werden Marschbefehle auch bei der Feuerwehr meist schriftlich erteilt. Weiterhin werden von der FwDV 1 eine Reihe von Handzeichen definiert, die zur Befehlsgebung genutzt werden können. Entscheidend ist, dass der Befehl den Willen der befehlsgebenden Führungskraft unmissverständlich und eindringlich zum Ausdruck bringt. Dies zeigt sich auch in den folgenden Beispielen.

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