Einsprache

Die Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht und entspricht grundsätzlich im übrigen deutschsprachigen Raum dem Einspruch. Idealtypisch wird die Einsprache von derjenigen Stelle beurteilt, welche bereits die angefochtene Verfügung erlassen hat (nicht devolutiv).

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