Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld (ESG) ist eine Sozialleistung zur Förderung nach Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II in Deutschland. Aus wirtschaftspolitischer Sicht handelt es sich um eine Subvention. Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt. Es wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben Einstiegsgeld können Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II erhalten.

Basisdaten
Titel:Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld
Kurztitel: Einstiegsgeld-Verordnung
Abkürzung: ESGV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 16b Abs. 3 SGB II
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstellennachweis: 860-2-11
Erlassen am: 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2342)
Inkrafttreten am: 1. August 2009
Letzte Änderung durch: Art. 8 G vom 24. März 2011
(BGBl. I S. 453, 494)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. April 2011
(Art. 14 Abs. 3 G vom 24. März 2011)
GESTA: G022
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III können zur Erleichterung einer Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen.

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