Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld (ESG) ist eine Sozialleistung zur Förderung nach Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II in Deutschland. Aus wirtschaftspolitischer Sicht handelt es sich um eine Subvention. Das Einstiegsgeld wird als Ermessensleistung gewährt. Es wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben Einstiegsgeld können Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II erhalten.
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld |
Kurztitel: | Einstiegsgeld-Verordnung |
Abkürzung: | ESGV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 16b Abs. 3 SGB II |
Rechtsmaterie: | Sozialrecht |
Fundstellennachweis: | 860-2-11 |
Erlassen am: | 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2342) |
Inkrafttreten am: | 1. August 2009 |
Letzte Änderung durch: | Art. 8 G vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453, 494) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. April 2011 (Art. 14 Abs. 3 G vom 24. März 2011) |
GESTA: | G022 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III können zur Erleichterung einer Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen.