Eisenbahngesetz (Schweiz)

Das schweizerische Eisenbahngesetz (EBG) (SR 742.101) wurde am 20. Dezember 1957 beschlossen und trat am 1. Juli 1958 in Kraft.

Basisdaten
Titel:Eisenbahngesetz
Abkürzung: EBG
Art:Gesetz
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
742.101
Ursprüngliche Fassung vom:20. Dezember 1957
Inkrafttreten am:1. Juli 1958
Letzte Änderung durch: AS 2020 641
AS 2020 1889
AS 2020 4085
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2021
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Es regelt alle wesentlichen Aspekte des öffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch sämtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und Ständerat die Vorlage über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden Änderungen im Eisenbahngesetz traten am 1. Januar 2016 in Kraft.

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